Titel des Zertifizierungsprogramms: |
Brandschutzfachtechniker (TÜV) |
Zulassungsvoraussetzungen: |
Erfolgreicher Abschluss „Fachbauleiter / Fachplaner (TÜV) Grundwissen“ , „Spezialwissen Fachbauleiter Brandschutz (TÜV)“ und „Spezialwissen Fachplaner Brandschutz (TÜV)“. Erfolgreiche Teilnahme an der von der Zertifizierungsstelle anerkannten Qualifizierung „Brandschutzfachingenieur / -fachtechniker (TÜV)“ der TÜV Rheinland Akademie. Die Zulassung zur Prüfung erfolgt bei einer Mindestanwesenheit von 80% der 80 Unterrichtseinheiten. |
Prüfungsbausteine: |
Schriftliche Bearbeitung Fallbeispiel |
Nachzuweisende Kompetenzen: |
Durch die Prüfung weisen die Teilnehmer Kenntnisse in folgenden Bereichen nach:
„Brandschutzfachtechniker (TÜV)“ betreuen eigenständig Bauvorhaben von der Planung bis zur Endabnahme. Sie sind in der Lage, komplexe Problemstellungen im vorbeugenden Brandschutz zu lösen. |
Rezertifizierung: |
09.02.2023 |
Quellenangabe: http://www.certipedia.com.